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KANZLEI WOLFGANG BRUCH | Notar, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht aus Herne

Rechtsanwalt & Notar Wolfgang Bruch

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Bruch (Jahrgang 1956) studierte von 1976 bis 1982 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Das 1. Staatsexamen legte er 1982 beim Landesjustizprüfungsamt in Hamm ab. Sein Referendariat absolvierte er im OLG-Bezirk Hamm, welches er mit dem 2. Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf beendete.

Seit 1986 ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang Bruch als selbständiger Rechtsanwalt in Herne tätig.

Seit Beginn der Berufsausübung liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auf den Gebieten des Strafrechts, des Verkehrsrechts sowie des Familienrechts.

Herr Rechtsanwalt Bruch ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht.

Im Jahre 2003 wurde er durch den Justizminister des Landes NRW zum Notar mit dem Amtssitz in Herne bestellt. Insoweit ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Erbrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Gesellschaftsrecht hinzugetreten.  

Herr Rechtsanwalt Bruch ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war im Zeitraum von 2008 bis 2018 erster Vorsitzender des Herner Anwaltvereines.

Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten (2. Vorsitzender des Opelmuseum Herne e.V., Veranstalter der Herner Oldies im Zeitraum von 1995 bis 2016) und diverse Veröffentlichungen zur Lokalgeschichte der Stadt Herne runden seinen Tätigkeitsbereich ab.

Er wurde im Jahr 2020 in das digitale Geschichtsbuch für Herne und Wanne-Eickel („Lokale Helden“) aufgenommen.

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