Familienrecht
Das Familienrecht beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
- bei Scheidungen
- in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- im Unterhaltsrecht
- im Wohnungszuweisungsverfahren und Hausratsteilungsverfahren
- im Zugewinnausgleichsverfahren
- Erstellung von Scheidungsfolgevereinbarungen und Eheverträgen, insbesondere im Bereich der notariellen Beurkundung