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© Kanzlei W. Bruch
Rechtsgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
- bei Scheidungen
- in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- im Unterhaltsrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen
im Jahre 2009 - im Wohnungszuweisungsverfahren und Hausratsteilungsverfahren
- im Zugewinnausgleich unter Berücksichtigung der Neuregelung im Jahre 2009
- Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge, insbesondere im Bereich
der notariellen Beurkundung
Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Ehevertrag ...
Und Sie glauben, Sie brauchen keinen Anwalt?
